BGQ | 5 Module

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mit dem Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C1/C/CE/D allein, ist es seit dem 10.09.2009 (Inkrafttreten des neuen EU-Berufskraftfahrer-Gesetzes) nicht mehr möglich, gewerblich als Kraftfahrer tätig zu sein.

Das bedeutet, dass jeder, der seine Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchte, eine sog. „Beschleunigte Grundqualifikation / Güterverkehr“ oder 

„Beschleunigte Grundqualifikation / Personenverkehr“ mit abschließender Prüfung vor der Handelskammer nachweisen muss.

Die Ausbildung dauert in Vollzeit-Ausbildung 5,1 Wochen und gliedert sich in Theorieteile, z.B. Sozialvorschriften/ Arbeitszeitgesetz, Straßenverkehrsrecht, Kundenorientierung, Ladungssicherung, Gesundheit/ Ernährung/ Stressbewältigung, Verhalten in Notsituationen, Kriminalität/ Schleuserproblematik und vieles mehr, sowie Anteile in der Praxis (13,3 Stunden à 45 Min.), z.B. ökonomische Fahrweise.

Mit der Ausbildung können Sie sofort starten. Der Unterricht kann in Teil- oder Vollzeit besucht werden.

Kontaktieren Sie uns

5 Module

Als Berufskraftfahrer muss man in 5 Jahren 5 Tage Fortbildung absolvieren, damit man die Eintragung 95 nicht verliert und als Berufskraftfahrer weiterhin tätig sein kann.

Alle die Ihren LKW Führerschein vor dem 10.09.2009 erworben haben und als Berufskraftfahrer arbeiten wollen, benötigen nicht wie oben beschrieben die Beschleunigte Grundqualifikation, sondern nur die 5 Module.

Lasse Sie sich gerne im Büro oder telefonisch beraten!

Fortlaufend findet bei uns jeder Freitag ein Modul statt.

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